– Zum Weltbürgerrecht der Syrerinnen und Syrer –
Ein Gastbeitrag von Antonia Klein
„Das W e l t b ü r g e r r e c h t soll auf Bedingungen der allgemeinen H o s p i t a l i t ä t eingeschränkt seyn.
Es ist hier […] nicht von Philanthropie, sondern vom Recht die Rede, und da bedeutet H o s p i t a l i t ä t (Wirtbarkeit) das Recht eines Fremdlings, seiner Ankunft auf dem Boden eines andern wegen, von diesem nicht feindselig behandelt zu werden. Dieser kann ihn abweisen, wenn es ohne seinen Untergang geschehen kann […].“
– Immanuel Kant, Dritter Definitivartikel Zum Ewigen Frieden (1795).
Die Menschheit ist zusammengewachsen. Wir alle fühlen heute die Nähe zu den Bewohnern anderer Teile der Erde: Das Internet ermöglicht es uns, unmittelbar an ihrem Leben teilzunehmen und aus Berlin, zum Beispiel, können wir in nur fünf Stunden auf die Kanarischen Inseln fliegen, oder, ähnliche Entfernung, nach Damaskus, wenn dort nicht gerade Krieg wäre. Wir nehmen dadurch das einzelne Individuum mehr und mehr als eigene Persönlichkeit, losgelöst von seiner Nationalität, wahr. An die einst gezogenen Staatsgrenzen denken wir nicht mehr. Wir, das sind wir Europäerinnen und Europäer.
Wie sieht so eine Grenze eigentlich aus? Vor ein paar Jahren wäre es den Jüngeren unter uns schwer gefallen, diese Frage zu beantworten. Mit Grenzen hatte man in Europa seit Eröffnung des Schengen-Raums im Jahr 1995 nicht mehr viel am Hut. Auch die Grenzbarrieren von Staaten außerhalb unserer Gemeinschaft sind dank des gerngesehenen europäischen Tourismus mehr als dezenter Fingerzeig denn als Abschreckungsmaßnahme ausgestaltet.
Erst mit der Syrienkrise spürt der europäische Bürger, wie lieb ihm diese eigentlich schon vergessene Trennlinie ist. Wie es sich für Nicht-Europäerinnen und Europäer anfühlt, diese Grenzen zu überqueren, zeigt Amanda Bailly in ihrer Dokumentation 8 Borders, 8 Days, in der sie die Syrerin Sham und ihre zwei Kinder auf ihrem Weg von der Türkei nach Deutschland begleitet. Der Film zeigt nur Ausschnitte der Gewalt der Grenzbeamten gegen die Geflüchteten: An den Grenzen scharen sich die Menschen. Sie tragen nur ein bisschen Stoff auf der Haut und einen kleinen Koffer in der Hand. Die Menge schiebt und drängt. Auf der anderen Seite stehen die staatlichen Sicherheitsbeamten drohend mit ihren Schlagstöcken, die Menschen drängen weiter, über die Grenze, und die Polizei schlägt zu. Es ist Gewalt gegen Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, um nicht im Bombenhagel unterzugehen.
Ich kenne diese Bilder bereits aus Zeitung und Fernsehen. Aber heute, während ich Amandas Film in einem Beiruter Café zwischen Syrern und Libanesen sitzend anschaue, wird ein Gefühl in mir besonders stark: Ich möchte mich von meinem Europäerinnendasein lösen. Auf keinen Fall möchte ich mit diesem politischen System in Verbindung gebracht werden, das, angefeuert durch die immer weiter nach rechts kippende Bevölkerung, diese Menschenrechtsverletzungen verübt.
Natürlich ist es den Leuten um mich herum egal, wo ich herkomme. Ich kann schließlich nichts dafür, Europäerin zu sein. Ich kann, jedenfalls solange ich mich klar gegen dieses Handeln positioniere, nichts dafür, wie sich viele meiner europäischen Landsleute verhalten – ich bin ja auch nur ein Mensch, zufällig in Deutschland geboren.
Gleichzeitig wird etwas anderes deutlich: Nicht nur ich kann nichts dafür, in Deutschland geboren zu sein. Auch die Syrerinnen und Syrer können nichts dafür, in Syrien geboren zu sein. Und, jedenfalls der größte Teil der Bevölkerung, der sich nicht an den Kämpfen beteiligt, sondern nur vor einem unterdrückenden System und einem Krieg, bei dem kein Ende in Sicht ist, Schutz sucht, kann nichts dafür, wie sich die Kampfparteien verhalten und dass Russland und die USA über Waffenruhe feilschen als werde der Krieg tatsächlich ihrer Interessen wegen geführt.
Auf welcher Grundlage nehmen wir uns nun heraus, uns vor diesen Menschen, die vor Krieg fliehen, zu verschließen? Was wollen wir vor ihnen schützen, das es rechtfertigt, ihm den Vorrang gegenüber dem Leben dieser Menschen einzuräumen? Wir sind doch auch nur zufällig in Europa geboren. Warum also messen wir der Herkunft dieser Frauen, Männer und Kinder, die zu uns kommen, so viel Bedeutung bei?
Wem gehört die Welt?
Der Lebensraum auf unserer Erde ist begrenzt. Wir müssen akzeptieren, dass wir nur zufällig an einem bestimmten Ort der Welt geboren werden und dass wir alle Bewohner der Welt sind, Bürger der Welt, Weltbürger. Als solchen steht uns die Erdoberfläche gleichermaßen zu. Freilich müssen wir berücksichtigen, dass Menschen nicht nur Weltbürger, sondern gleichzeitig Staatsbürger sind. Das Recht, sich anderen Menschen gegenüber auf den Staat und seine Grenzen zu berufen, endet aber dann, wenn diese in ihrer Heimat nicht mehr sicher leben können. Fällt ein Ort als bewohnbarer Platz auf der Erde weg, müssen die Menschen in anderen Teilen der Welt zusammenrücken, um der nunmehr staatsgebietslosen Bevölkerung weiterhin ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Im Falle Syriens kann niemand leugnen, dass der Staat keinen sicheren Ort mehr für Menschen bietet. Wir müssen daher endlich aufhören, das Weltbürgerrecht nur zu unserem Vorteil zu nutzen und den Syrerinnen und Syrern gegenüber unsere Staatsgrenzen zu verriegeln. Vielleicht fällt dies leichter, wenn wir uns vor Augen führen, dass auch wir nur zufällig Europäer sind und jede und jeder einzelne von uns auch zufällig in Syrien hätte geboren sein können.
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Antonia Klein studierte Jura und Philosophie in Tübingen und
Aix-en-Provence. Seit Beginn ihres Rechtsreferendariats setzte sie sich für Geflüchtete in Berlin ein. Den Herbst 2016 verbrachte sie bei der Heinrich Böll Stiftung in Beirut, um die rechtliche Situation de Geflüchteten im Libanon näher zu betrachten, wo seit Beginn des Krieges mehr als 1,5 Millionen Syrerinnen und Syrer Schutz gesucht haben.